Besonderheiten des Schweizer Regierungssystems
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Beschlüsse werden nicht nach Mehrheitsverhältnis entschlossen, sondern man versucht gleich einen abgestützten Kompromiss zu finden.
fast alle Parteien und bedeutende Verbände sind deswegen in den politischen Willensprozess integriert.

wichtige Rolle: jede Entscheidung der Regierung kann von Oppositionsparteien durch Oppositionsparteien durch Unterschriftensammlungen oder durch Volksabstimmungskampagnen zu Fall gebracht werden.

Gibt es nicht, da dies als Einschränkung der Volkssouveränität gesehen wird.

26 selbstständige Mitgliedstaaten, entweder Kantone oder Halbkantone
Diese werden im Parlament durch eine 2. Kammer (Ständerat) durch je 2 Stimmen vertreten
1. Kammer: Nationalrat wird nach dem Verhältniswahlrecht direkt von dem Volk gewählt
Sind ein Milizsystem
Der Bundesrat ist die Spitze der Exekutive, Kollegialorgan, wird von beiden Kammern gewählt und kann von der Regierung nicht abgesetzt werden, bis ihre Legislaturperiode vorbei ist.
Proporz-Prinzip, Vertretung aller
Bundespräsident kümmert sich lediglich um Formalia und die Repräsentation, wird aber nicht als Staatsoberhaupt angesehen


Entscheidungen können Jahre dauern bis alle Parteien zufrieden sind.

hinter verschlossenen Türen werden die Entscheidungen getroffen, damit Partei- oder Verbandsführer nicht bei Eingang eines Kompromisses ihr Gesicht verlieren.