Mindmap-Galerie Kapitel 6 Ausschreibung für Bauprojekte
Dies ist eine Mindmap zu Kapitel 6 „Bauprojektausschreibung“. Sie basiert auf dem Bau- und Immobilienwirtschaftslehrbuch des Intermediate Economist Practical Professional. Sie kann für die Prüfungsvorbereitung im Jahr 2022 verwendet werden und wird gleichzeitig im Jahr 2023 aktualisiert.
Bearbeitet um 2022-11-25 21:27:17Einhundert Jahre Einsamkeit ist das Meisterwerk von Gabriel Garcia Marquez. Die Lektüre dieses Buches beginnt mit der Klärung der Beziehungen zwischen den Figuren. Im Mittelpunkt steht die Familie Buendía, deren Wohlstand und Niedergang, interne Beziehungen und politische Kämpfe, Selbstvermischung und Wiedergeburt im Laufe von hundert Jahren erzählt werden.
Einhundert Jahre Einsamkeit ist das Meisterwerk von Gabriel Garcia Marquez. Die Lektüre dieses Buches beginnt mit der Klärung der Beziehungen zwischen den Figuren. Im Mittelpunkt steht die Familie Buendía, deren Wohlstand und Niedergang, interne Beziehungen und politische Kämpfe, Selbstvermischung und Wiedergeburt im Laufe von hundert Jahren erzählt werden.
Projektmanagement ist der Prozess der Anwendung von Fachwissen, Fähigkeiten, Werkzeugen und Methoden auf die Projektaktivitäten, so dass das Projekt die festgelegten Anforderungen und Erwartungen im Rahmen der begrenzten Ressourcen erreichen oder übertreffen kann. Dieses Diagramm bietet einen umfassenden Überblick über die 8 Komponenten des Projektmanagementprozesses und kann als generische Vorlage verwendet werden.
Einhundert Jahre Einsamkeit ist das Meisterwerk von Gabriel Garcia Marquez. Die Lektüre dieses Buches beginnt mit der Klärung der Beziehungen zwischen den Figuren. Im Mittelpunkt steht die Familie Buendía, deren Wohlstand und Niedergang, interne Beziehungen und politische Kämpfe, Selbstvermischung und Wiedergeburt im Laufe von hundert Jahren erzählt werden.
Einhundert Jahre Einsamkeit ist das Meisterwerk von Gabriel Garcia Marquez. Die Lektüre dieses Buches beginnt mit der Klärung der Beziehungen zwischen den Figuren. Im Mittelpunkt steht die Familie Buendía, deren Wohlstand und Niedergang, interne Beziehungen und politische Kämpfe, Selbstvermischung und Wiedergeburt im Laufe von hundert Jahren erzählt werden.
Projektmanagement ist der Prozess der Anwendung von Fachwissen, Fähigkeiten, Werkzeugen und Methoden auf die Projektaktivitäten, so dass das Projekt die festgelegten Anforderungen und Erwartungen im Rahmen der begrenzten Ressourcen erreichen oder übertreffen kann. Dieses Diagramm bietet einen umfassenden Überblick über die 8 Komponenten des Projektmanagementprozesses und kann als generische Vorlage verwendet werden.
Kapitel 6 Ausschreibung für Bauprojekte
Ausschreibungs- und Bietergesetze und -vorschriften
1. Ausschreibungs- und Bieterrecht
(1) Bieten
1. Ausschreibungsmethode
öffentliche Ausschreibung
Ausschreibung
2. Ausschreibungsunterlagen
(1) Der gesetzliche Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf der Grundlage der Merkmale und Bedürfnisse des Ausschreibungsvorhabens zu erstellen.
(2) Die Ausschreibungsunterlagen müssen alle inhaltlichen Anforderungen und Konditionen, wie z. B. die technischen Anforderungen des Ausschreibungsvorhabens, Standardvorgaben für Angebote und Angebotsbewertungsstandards für die Bieterqualifikation sowie die wesentlichen Bedingungen des zu unterzeichnenden Vertrages enthalten.
(3) In den Ausschreibungsunterlagen dürfen weder bestimmte Produktionslieferanten gefordert oder angegeben noch sonstige Inhalte angegeben werden, die dazu dienen, potenzielle Bieter zu begünstigen oder auszuschließen. Der Bieter darf die Namen und Nummern potenzieller Bieter, die die Ausschreibungsunterlagen erhalten haben, sowie andere Informationen über die Ausschreibung, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen könnten, nicht an Dritte weitergeben.
(4) Nimmt der Bieter erforderliche Klarstellungen oder Änderungen an den ausgestellten Vergabeunterlagen vor, hat er dies allen Empfängern der Vergabeunterlagen mindestens 15 Tage vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen geforderten Frist zur Einreichung der Vergabeunterlagen schriftlich mitzuteilen.
3. Sonstige Bestimmungen
(1) Hat der Bieter ein Mindestgebot, so ist das Mindestgebot vertraulich zu behandeln.
(2) Bei Vorhaben, für die nach dem Gesetz eine Ausschreibung erforderlich ist, darf die Mindestfrist vom Datum der Ausstellung der Ausschreibungsunterlagen bis zur Frist für die Einreichung der Ausschreibungsunterlagen durch die Bieter nicht weniger als 20 Tage betragen.
(2) Bieten
1. Gemeinsames Bieten
Zwei oder mehrere juristische Personen oder andere Organisationen können eine Bietergemeinschaft bilden und gemeinsam als ein Bieter bieten. Alle Parteien des Konsortiums sollten über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, um Ausschreibungsprojekte durchzuführen. Sind in den Landes- oder Ausschreibungsunterlagen Qualifikationen für Bieter vorgeschrieben, müssen alle Bietergemeinschaften die entsprechenden Qualifikationen erfüllen. Bei einem Konsortium, das aus Einheiten desselben Hauptfachs besteht, richtet sich die Qualifikationsstufe nach der Einheit mit der niedrigeren Qualifikationsstufe.
Alle Parteien des Konsortiums müssen eine gemeinsame Ausschreibungsvereinbarung unterzeichnen, die Arbeiten und Verantwortlichkeiten klar festlegen, die jede Partei zu übernehmen beabsichtigt, und die gemeinsame Ausschreibungsvereinbarung zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen dem Bieter vorlegen. Wenn ein Konsortium den Zuschlag erhält, unterzeichnen alle Parteien des Konsortiums gemeinsam einen Vertrag mit dem Bieter und haften dem Bieter gegenüber gesamtschuldnerisch für das erfolgreiche Projekt.
2. Ausschreibungsunterlagen
(1) Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
(2) Zustellung der Ausschreibungsunterlagen
3. Sonstige Bestimmungen
Bieter dürfen bei Angebotsabgaben nicht miteinander kollidieren, andere Bieter nicht vom fairen Wettbewerb ausschließen oder die legitimen Rechte und Interessen des Bieters oder anderer Bieter verletzen. Bieter dürfen bei Angeboten nicht mit dem Bieter zusammenarbeiten, um nationalen Interessen, gesellschaftlichen öffentlichen Interessen oder den legitimen Rechten und Interessen anderer zu schaden. Bieter dürfen nicht zu einem niedrigeren Preis als den Selbstkosten bieten, im Namen anderer bieten oder andere Methoden nutzen, um den Zuschlag in betrügerischer Absicht zu erhalten. Den Bietern ist es untersagt, den Bieter oder Mitglieder des Angebotsbewertungsausschusses zu bestechen, um den Zuschlag zu erhalten.
(3) Angebotseröffnung, Angebotsbewertung und Zuschlag
1. Angebotseröffnung
2. Angebotsbewertung
(1) Zusammensetzung des Angebotsbewertungsausschusses
(2) Klarstellung bzw. Erläuterung der Ausschreibungsunterlagen
(3) Angebotsbewertung
In der Lage, die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten umfassenden Bewertungsstandards weitestgehend zu erfüllen.
Sie müssen in der Lage sein, die inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen zu erfüllen und den niedrigsten bewerteten Angebotspreis zu erzielen.
3. Zuschlag für das Angebot
Der Bieter und der erfolgreiche Bieter schließen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Ausstellung der Zuschlagsmitteilung einen schriftlichen Vertrag gemäß den Ausschreibungsunterlagen und den Angebotsunterlagen des erfolgreichen Bieters ab.
Bei Projekten, für die laut Gesetz eine Ausschreibung erforderlich ist, muss der Bieter innerhalb von 15 Tagen nach der Ermittlung des erfolgreichen Bieters einen schriftlichen Bericht über den Ausschreibungsstatus bei der zuständigen Verwaltungsaufsichtsbehörde einreichen.
2. Vorschriften zur Durchführung des Ausschreibungs- und Bietergesetzes
(1) Bieten
1. Umfang und Art der Ausschreibung
(1) Projekte, die zur Ausschreibung eingeladen werden können
1) Die Technologie ist komplex, stellt besondere Anforderungen oder ist durch die natürliche Umgebung eingeschränkt und es stehen nur wenige potenzielle Bieter zur Auswahl;
2) Die Kosten für die Nutzung öffentlicher Ausschreibungen machen einen großen Teil des Projektauftragswerts aus.
(2) Projekte, für die keine Ausschreibung erforderlich ist
1) Es erfordert den Einsatz unersetzlicher Patente oder proprietärer Technologien;
2) Der Besteller kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen selbst konstruieren, herstellen oder bereitstellen;
3) Franchise-Projektinvestoren, die durch Ausschreibung ausgewählt wurden, können in Übereinstimmung mit dem Gesetz selbst bauen, produzieren oder bereitstellen;
4) Projekte, Waren oder Dienstleistungen müssen vom ursprünglichen erfolgreichen Bieter erworben werden, andernfalls werden bauliche oder funktionale Unterstützungsanforderungen beeinträchtigt;
5) Sonstige vom Staat festgelegte besondere Umstände.
2. Ausschreibungsunterlagen und Qualifikationsprüfung
(1) Präqualifikationsbekanntmachung und Gebotsbekanntmachung
(2) Präqualifikation
3. Durchführung der Ausschreibungsarbeiten
(1) Verbot von Gebotsbeschränkungen
1) Bereitstellung unterschiedlicher Projektinformationen für potenzielle Bieter oder Bieter für dasselbe Ausschreibungsprojekt;
2) Die festgelegten Qualifikationen, technischen und geschäftlichen Bedingungen sind mit den spezifischen Merkmalen und tatsächlichen Bedürfnissen des Ausschreibungsvorhabens nicht vereinbar oder haben nichts mit der Vertragserfüllung zu tun;
3) Bei Projekten, die laut Gesetz eine Ausschreibung erfordern, werden Leistungen und Auszeichnungen in bestimmten Verwaltungsregionen oder bestimmten Branchen als Bonuspunkte oder Zuschlagsbedingungen verwendet;
4) Einführung unterschiedlicher Qualifikationsüberprüfungs- oder Angebotsbewertungsstandards für potenzielle Bieter oder Bieter;
5) Beschränken oder benennen Sie bestimmte Patente, Warenzeichen, Marken, Ursprünge oder Lieferanten;
6) Projekte, die gesetzlich eine Ausschreibung erfordern, schränken potenzielle Bieter oder die Eigentums- oder Organisationsform der Bieter rechtswidrig ein;
7) Verwenden Sie andere unangemessene Bedingungen, um potenzielle Bieter oder Bieter einzuschränken oder auszuschließen. Der Bieter darf keinen einzelnen oder mehreren potenziellen Bietern den Besuch des Projektstandorts organisieren.
(2) Allgemeine Vertragsausschreibung
Der Bieter kann in Übereinstimmung mit dem Gesetz allgemeine Ausschreibungen für das gesamte Projekt oder einen Teil davon sowie für die mit der Projekterrichtung verbundenen Waren und Dienstleistungen durchführen.
(3) Zweistufige Ausschreibung
Für Projekte, die technisch komplex sind oder für die technische Spezifikationen nicht genau erstellt werden können, kann der Bieter die Ausschreibung in zwei Stufen durchführen.
Im ersten Schritt unterbreitet der Bieter technische Vorschläge ohne Angebot gemäß den Vorgaben der Ausschreibung bzw. Ausschreibung. Der Bieter legt auf Basis der vom Bieter eingereichten technischen Vorschläge die technischen Standards und Anforderungen fest und erstellt die Ausschreibungsunterlagen.
In der zweiten Phase stellt der Bieter den Bietern, die in der ersten Phase technische Vorschläge eingereicht haben, Angebotsunterlagen zur Verfügung, und die Bieter reichen Angebotsunterlagen einschließlich des endgültigen technischen Plans und des Angebotspreises gemäß den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen ein.
Sofern der Bieter vom Bieter die Abgabe einer Angebotskaution verlangt, ist diese im zweiten Schritt zu hinterlegen.
(4) Gültigkeitsdauer des Angebots
Der Bieter hat in den Ausschreibungsunterlagen die Gültigkeitsdauer des Angebots anzugeben. Die Angebotsgültigkeitsdauer berechnet sich ab dem Stichtag für die Einreichung der Angebotsunterlagen.
(5) Gebotskaution
Verlangt der Bieter vom Bieter die Hinterlegung einer Angebotskaution in der Ausschreibungsunterlage, darf die Angebotskaution 2 % des geschätzten Preises des Ausschreibungsvorhabens nicht überschreiten.
Die Gültigkeitsdauer der Angebotsgarantie muss mit der Gültigkeitsdauer des Angebots übereinstimmen.
Der Bieter darf die Angebotskaution nicht zweckentfremden.
(6) Gebotsuntergrenze und Gebotspreislimit
Der Bieter kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er ein Mindestangebot erstellt. Für ein Ausschreibungsprojekt kann es nur ein Mindestgebot geben. Das niedrigste Gebot muss geheim gehalten werden.
(2) Bieten
1. Grundvoraussetzungen für die Ausschreibung
2. Bieterabsprachen und Betrug
(1) Die Bieter stimmen bei der Ausschreibung miteinander überein
1) Wenn einer der folgenden Umstände eintritt, konspirieren die Bieter bei der Ausschreibung miteinander:
① Verhandlungen zwischen Bietern über den inhaltlichen Inhalt von Ausschreibungsunterlagen wie etwa Angebotspreisen;
②Die Bieter einigen sich auf den erfolgreichen Bieter.
③Die Bieter einigen sich untereinander darauf, dass einige Bieter das Angebot aufgeben oder das Angebot gewinnen;
④ Bieter, die Mitglieder derselben Gruppe, Vereinigung, Handelskammer oder anderen Organisation sind, bieten gemeinsam gemäß den Anforderungen der Organisation;
⑤ Andere gemeinsame Maßnahmen der Bieter, um den Zuschlag zu erhalten oder bestimmte Bieter auszuschließen.
2) Wenn einer der folgenden Umstände eintritt, wird davon ausgegangen, dass die Bieter bei der Ausschreibung miteinander konspiriert haben:
① Ausschreibungsunterlagen für verschiedene Bieter werden von derselben Einheit oder Einzelperson erstellt;
② Verschiedene Bieter betrauen dieselbe Einheit oder Einzelperson mit der Bearbeitung von Ausschreibungsangelegenheiten.
③Die in den Ausschreibungsunterlagen verschiedener Bieter genannten Projektleitungsmitglieder sind dieselben Personen;
④Die Ausschreibungsunterlagen verschiedener Bieter sind ungewöhnlich konsistent oder die Ausschreibungsangebote weichen regelmäßig ab;
⑤Die Ausschreibungsunterlagen verschiedener Bieter werden miteinander vermischt;
⑥Die Gebotseinlagen verschiedener Bieter werden von den Konten derselben Einheit oder Einzelperson übertragen.
(2) Absprachen zwischen dem Bieter und dem Bieter bei der Ausschreibung
1) Der Bieter öffnet die Ausschreibungsunterlagen und gibt vor der Angebotseröffnung relevante Informationen an die Bieter weiter;
2) Der Bieter gibt direkt oder indirekt Informationen wie das Basisangebot und die Mitglieder des Angebotsbewertungsausschusses an den Bieter weiter;
3) Der Bieter ausdrücklich oder impliziert, dass der Bieter den Angebotspreis senkt oder erhöht;
4) Der Bieter weist den Bieter an, die Ausschreibungsunterlagen zurückzuziehen oder zu ändern;
5) Der Bieter weist ausdrücklich oder implizit darauf hin, dass der Bieter einem bestimmten Bieter die Möglichkeit bietet, den Zuschlag zu erhalten;
6) Andere kollusive Verhaltensweisen zwischen dem Bieter und dem Bieter, um den Zuschlag für einen bestimmten Bieter zu erhalten.
(3) Betrügerische Situationen
1) Verwendung gefälschter oder veränderter Lizenzdokumente;
2) Angabe einer falschen Finanzlage oder Leistung;
3) Bereitstellung falscher Lebensläufe und Arbeitsbescheinigungen des Projektleiters oder des wichtigsten technischen Personals;
4) Geben Sie eine falsche Bonitätsauskunft an;
5) Sonstige Betrugshandlungen.
(3) Angebotseröffnung, Angebotsbewertung und Zuschlag
1. Angebotseröffnung
2. Angebotsbewertungsausschuss
3. Angebotsbewertung
Die Gebotsbasis kann nur als Referenz für die Angebotsbewertung verwendet werden. Ob der Gebotspreis nahe an der Gebotsbasis liegt, darf nicht als Bedingung für den Zuschlag herangezogen werden, und der Gebotspreis darf auch nicht die Schwankungsbreite der Gebotsbasis überschreiten eine Bedingung für die Ablehnung des Angebots.
4. Angebotsablehnung
(1) Die Ausschreibungsunterlagen werden nicht von der bietenden Stelle abgestempelt und nicht von der für die Stelle verantwortlichen Person unterzeichnet;
(2) Die Bietergemeinschaft hat keinen gemeinsamen Bietervertrag vorgelegt;
(3) Der Bieter erfüllt nicht die vom Staat oder den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Qualifikationen;
(4) Derselbe Bieter reicht zwei oder mehr unterschiedliche Ausschreibungsunterlagen oder Angebotsangebote ein, es sei denn, die Ausschreibungsunterlagen erfordern die Abgabe von Alternativangeboten;
(5) Der Angebotspreis ist niedriger als die Kosten oder höher als die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Höchstgebotsgrenze;
(6) Die Ausschreibungsunterlagen entsprechen nicht den inhaltlichen Anforderungen und Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen;
(7) Bieter haben rechtswidrige Handlungen wie Absprachen bei der Ausschreibung, Betrug und Bestechung begangen.
5. Klärung der Ausschreibungsunterlagen
6. Zuschlag für das Angebot
7. Vertragsunterzeichnung und Vertragserfüllung
Der Bieter hat dem erfolgreichen Bieter und dem unterlegenen Bieter spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags die Angebotskaution und die Bankguthabenzinsen für denselben Zeitraum zurückzuerstatten.
Die Erfüllungsgarantie darf 10 % der Vertragssumme, die den Zuschlag erhält, nicht überschreiten.
(4) Reklamationen und Bearbeitung
1. Beschwerde
2. Verarbeitung
Bauprojektbegutachtung und Entwurfsausschreibung
1. Ingenieurgutachten und Entwurfsausschreibung
(1) Eine Ausschreibung veröffentlichen oder eine Ausschreibung herausgeben
1. Technische Vermessung und Ausschreibungsbekanntmachung für den Entwurf
Zu den Inhalten gehören:
①Ausschreibungsbedingungen;
②Projektübersicht und Ausschreibungsumfang (Erläutern Sie den Bauort, den Umfang, den Zeitraum der Vermessungs-/Entwurfsleistung, den Ausschreibungsumfang usw. dieses Ausschreibungsprojekts);
③Anforderungen an die Qualifikation des Bieters;
④ Ausschreibungsunterlagen besorgen;
⑤Einreichung der Ausschreibungsunterlagen;
⑥Veröffentlichungsmedien für Ausschreibungsankündigungen;
⑦Kontaktinformationen des Bieters und der ausschreibenden Agentur.
2. Einladungsschreiben für die Ausschreibung eines technischen Entwurfs
Zu den Inhalten gehören:
①Ausschreibungsbedingungen;
② Projektübersicht und Ausschreibungsumfang (Erläuterung des Baustandorts, des Maßstabs, des Vermessungs-/Entwurfszeitraums, des Ausschreibungsumfangs, der Ausschreibungsabschnittsaufteilung usw.) dieses Ausschreibungsprojekts;
③Anforderungen an die Qualifikation des Bieters;
④ Ausschreibungsunterlagen besorgen;
⑤Einreichung der Ausschreibungsunterlagen;
⑥ Bestätigung, ob an der Ausschreibung teilgenommen werden soll;
⑦Kontaktinformationen des Bieters und der ausschreibenden Agentur.
(2) Vorqualifizierung der Bietereinheiten
1. Inhalte der Vorqualifizierung
(1) Qualifikationsvoraussetzungen
(2) Finanzielle Anforderungen
(3) Leistungsanforderungen
(4) Anforderungen an die Glaubwürdigkeit
(5) Qualifikationsanforderungen an Projektleiter
(6) Anforderungen an sonstiges Schlüsselpersonal
(7) Anforderungen an die Vermessungsausrüstung
(8) Sonstige Anforderungen
2. Verstöße des Bieters
(1) Es handelt sich um eine dem Bieter angeschlossene Organisation (Einheit) ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit. (2) Sie hat ein Interesse am Bieter und kann die Fairness des Angebots beeinträchtigen. (3) Sie ist dafür verantwortlich Einheit wie andere Bieter dieses Ausschreibungsprojekts; (4) Es besteht eine Holding- oder Managementbeziehung mit anderen Bietern dieses Ausschreibungsprojekts. (5) Es ist die Bieteragentur dieses Ausschreibungsprojekts (7) Es bestehen Beziehungen zu anderen Bietern dieses Bieterprojekts. (8) Es besteht eine Beteiligungsbeziehung mit dem Baumakler oder Bieterbüro (9) Die Bieterqualifikation wird gemäß dem Gesetz ausgesetzt oder aufgehoben. (10) Es wird angeordnet, die Produktion und das Geschäft auszusetzen oder die Lizenzen zu widerrufen. (11) Die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder auf andere Weise die Leistungsfähigkeit verlieren (12:) In den letzten drei Jahren sind größere Umfragen aufgetreten/Designqualitätsprobleme (vorbehaltlich der Verwaltungsstrafenentscheidungen der zuständigen Branchenbehörden oder relevanter rechtlicher Dokumente der Justizbehörden); Auf der Liste der Unternehmen mit schwerwiegenden Gesetzesverstößen und nicht vertrauenswürdigen Praktiken durch die Industrie- und Handelsverwaltungsbehörden im nationalen System zur Offenlegung von Unternehmenskreditinformationen (14) aufgeführt. Der Oberste Volksgerichtshof hat die Person auf der Website „Credit China“ (www.creditchina.org) aufgeführt .creditchina.gov.cn) oder die Plattform zum Austausch von Kreditinformationen auf allen Ebenen als Person, die einer Strafverfolgung wegen Unehrlichkeit unterliegt (15) Der Bieter oder sein gesetzlicher Vertreter wurde auf der Website „Credit China“ (www.creditchina.gov) aufgeführt .cn) oder die Plattform zum Austausch von Kreditinformationen auf allen Ebenen. Die Person oder Person, die für das zu ernennende Projekt verantwortlich ist, hat ein Bestechungsverbrechen begangen (vorbehaltlich der Ermittlungsergebnisse der Abteilung für Arbeitskriminalität); Sonstige Umstände, die durch Gesetze, Verordnungen oder den Anhang zu den Bieteranweisungen festgelegt sind.
(3) Erstellung und Verkauf von Ausschreibungsunterlagen
1. Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen
(1) Öffentliche Ausschreibung (bzw. Ausschreibung)
(2) Weisungen an Bieter
(3) Methode zur Angebotsbewertung
(4) Vertragsbedingungen und -format
(5) Anforderungen des Auftragnehmers
(6) Format des Ausschreibungsdokuments
(7) Weitere Informationen sind in der vorherigen Anlage zu den Bieteranweisungen aufgeführt
2. Klarstellung und Änderung der Ausschreibungsunterlagen
(1) Klarstellung der Ausschreibungsunterlagen
(2) Änderung der Ausschreibungsunterlagen
3. Verkauf von Ausschreibungsunterlagen
4. Einwände gegen Ausschreibungsunterlagen
(4) Organisation einer Stampede-Site
1. Wenn in der Anlage zu den Anweisungen für Bieter festgelegt ist, dass der Bieter eine Besichtigung vor Ort organisieren soll, muss der Bieter für den Bieter eine Besichtigung des Projektstandorts zu dem in der Anlage zu den Anweisungen für Bieter angegebenen Zeitpunkt und Ort organisieren.
2. Einige Bieter haben sich nicht rechtzeitig beteiligt, was den normalen Ablauf der Standortbesichtigung nicht beeinträchtigt.
3. Der Bieter trägt die Kosten für den Besuch der Baustelle.
2. Ingenieurgutachten und Entwurfsausschreibung
(1) Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
Zu den technischen Vermessungs- und Entwurfsausschreibungsunterlagen gehören:
(1) Angebotsschreiben und Anhang zum Angebotsschreiben;
(2) Identitätsnachweis des gesetzlichen Vertreters (anwendbar, wenn kein Bevollmächtigter vorhanden ist) oder Vollmacht (anwendbar, wenn ein Bevollmächtigter vorhanden ist);
(3) Konsortialvereinbarung (falls vorhanden);
(4) Gebotskaution;
(5) Liste der Vermessungs-/Entwurfskosten;
(6) Informationen zur Qualifikationsüberprüfung;
(7) Vermessungsentwurf/Entwurfsplan;
Inhalt der Umfrage
① Überblick über das Vermessungsprojekt; ③ Vermessungsgrundlage und Vermessungsarbeitsziele; ⑤ Vermessungspersonal und Vermessungsausrüstung; Gewährleistung der Qualität, des Fortschritts, der Vertraulichkeit usw. der Umfrage; ⑨ Analyse der Prioritäten und Schwierigkeiten der Umfragearbeit; ⑩ Rationale Vorschläge für die Umfrage dieses Projekts;
Inhalte gestalten
① Überblick über das Designprojekt; ③ Designbasis und Designarbeitsziele; ⑤ Designbeschreibung und Designplan; , Garantiemaßnahmen wie Fortschritt und Vertraulichkeit; ⑧Analyse der wichtigsten Punkte und Schwierigkeiten bei der Entwurfsarbeit; ⑩Vernünftige Vorschläge für die Gestaltung dieses Projekts;
(8) Weitere Informationen sind in der vorherigen Anlage zu den Bieteranweisungen aufgeführt.
(2) Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
(3) Versiegelung und Einreichung der Angebotsunterlagen
(4) Änderung und Widerruf der Ausschreibungsunterlagen
3. Technische Vermessung und Angebotseröffnung und Angebotsbewertung
(1) Angebotseröffnung
1. Bieten Sie Öffnungszeit und -ort an
2. Verfahren zur Angebotseröffnung
(2) Angebotsbewertung
1. Methode der Angebotsbewertung
2. Verfahren zur Angebotsbewertung
(1) Vorläufige Überprüfung
(2) Ausführliche Rezension
3. Ergebnisse der Angebotsbewertung
Ausschreibung und Ausschreibung von Bauprojekten
1. Methoden und Verfahren für Bauausschreibungen
(1) Ausschreibungsverfahren für den Bau
1. Öffentliche Ausschreibung
(1) Vorteile
Eine große Auswahl an Auftragnehmern zur Auswahl
Der Bieterwettbewerb ist hart und die Auswahlquote ist höher
Für den Bieter ist es hilfreich, das Projekt einem zuverlässigen Auftragnehmer zur Umsetzung zu übergeben und ein wettbewerbsfähiges kommerzielles Angebot einzuholen.
Bestechungsverhalten im Bieterverfahren kann weitgehend vermieden werden.
(2) Nachteile
Die Vorbereitung auf Ausschreibungen, die Vorqualifizierung von Bewerbern und die Bewertung von Angeboten ist eine hohe Arbeitsbelastung, und die Ausschreibungszeit ist lang und teuer.
2. Ausschreibung
(1) Vorteile
Es gibt keine Gebotsankündigung oder Vorqualifizierung, was den Bieterprozess vereinfacht, wodurch Bieterkosten gespart und die Bieterzeit verkürzt wird.
Da der Bieter außerdem über ein besseres Verständnis der bisherigen Leistung und der Vertragserfüllungsfähigkeiten des Bieters verfügt, kann er das Risiko verringern, dass der Auftragnehmer bei der Vertragserfüllung in Verzug gerät. Bei Projekten mit kleineren Beschaffungszielen ist die Ausschreibung vorteilhafter.
Darüber hinaus sind einige Ingenieurprojekte sehr professionell, es gibt weniger potenzielle Bieter, die dafür qualifiziert sind, oder sie müssen Aufgaben in kurzer Zeit abschließen. Wenn eine öffentliche Ausschreibung nicht sinnvoll ist, sollte auch eine Ausschreibung genutzt werden.
(2) Nachteile
Aufgrund der geringen Intensität des Bieterwettbewerbs kann es zu einer Erhöhung des Zuschlagspreises und zum Ausschluss einiger technisch oder angebotstechnisch konkurrenzfähiger Auftragnehmer von der Teilnahme an der Ausschreibung kommen.
(2) Ausschreibungsverfahren für den Bau
2. Planung von Bauausschreibungen
(1) Aufteilung der Bauausschreibungsabschnitte
1. Projektmerkmale
2. Auswirkungen auf die Projektkosten
3. Nutzen Sie das Fachwissen der Underwriting-Abteilung voll aus
4. Baustellenmanagement
5. Andere Faktoren
(2) Preismethode für Bauverträge
(3) Auswahl der Bauvertragsart
1. Technische Komplexität
2. Tiefe des technischen Designs
3. Fortgeschrittenes Niveau der Bautechnologie
4. Dringlichkeit der Bauzeit
3. Ausschreibungs- und Angebotsstrategien für den Bau
(1) Grundstrategie
1. Sie können einen hohen Preis angeben
(1) Projekte mit schlechten Baubedingungen (z. B. schwierige Bedingungen, kleine Standorte oder an Verkehrsadern gelegen usw.)
(2) Technologieintensive Projekte mit hohen fachlichen Anforderungen, wobei die bietende Einheit über Fachwissen in diesem Bereich und ein hohes Ansehen verfügt.
(3) Kleine Projekte mit einem niedrigen Gesamtpreis und Projekte, zu denen die Bietereinheit nicht bereit ist, aber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, und bei denen es unpraktisch ist, kein Angebot abzugeben.
(4) Sonderprojekte wie Hafenterminals, unterirdische Ausgrabungsprojekte usw.
(5) Projekte mit wenigen Bietergegnern
(6) Projekte mit engen Baufristen
(7) Projekte mit unbefriedigenden Zahlungsbedingungen
2. Sie können einen niedrigen Preis angeben
(1) Projekte mit guten Baubedingungen
(2) Projekte mit einfacher Ausführung und großem Volumen, die von anderen Bietern ausgeführt werden können (z. B. umfangreiche Erdarbeiten, allgemeine Wohnungsbauprojekte usw.)
(3) Wenn die Bietereinheit einen bestimmten Markt oder eine bestimmte Region erschließen möchte oder obwohl sie bereits seit vielen Jahren in einer bestimmten Region tätig ist, steht sie vor einer Situation, in der es keine Projekte und keine Baustelle dafür gibt Maschinen und Geräte, die übertragen werden sollen.
(4) Es gibt ein Projekt in der Nähe und das Projekt kann die mechanische Ausrüstung und die Arbeitskräfte des Projekts nutzen, oder das Projekt kann, wenn möglich, unerwartet in kurzer Zeit abgeschlossen werden.
(5) Projekte mit vielen Bietern und hartem Wettbewerb
(6) Nicht dringende Projekte
(7) Projekte mit guten Zahlungsbedingungen
(2) Zitatfähigkeiten
1. Unausgewogene Angebotsmethode
(1) Bei Projekten, die vorzeitig abgerechnet werden können (z. B. Basic Engineering-Projekte mit Vormaßnahmen, Erdbauprojekte usw.), kann das Angebot angemessen erhöht werden, um den Kapitalumschlag zu erleichtern und den Zeitwert der Mittel zu erhöhen. Die Kostenvoranschläge für spätere Engineering-Projekte (wie Geräteinstallation, Dekorationsprojekte etc.) können entsprechend reduziert werden.
(2) Nach der Projektmengenabrechnung sollte der Stückpreis für Projekte, bei denen erwartet wird, dass die Arbeitsmenge in der Zukunft zunimmt, angemessen erhöht werden, damit zum Zeitpunkt der endgültigen Abrechnung mehr Gewinne erzielt werden können Da die Arbeitsmenge in Zukunft voraussichtlich sinken wird, sollte der Stückpreis entsprechend gesenkt werden, damit bei Abschluss des Projekts keine großen Verluste entstehen.
(3) Wenn die Konstruktionszeichnungen unklar sind und davon ausgegangen wird, dass sich das Projektvolumen nach der Änderung erhöht, kann der Stückpreis erhöht werden, wenn der Projektinhalt unklar ist, kann der Stückpreis gesenkt werden und es besteht die Möglichkeit, den Stückpreis zu erhöhen können durch Ansprüche während der Projektumsetzungsphase geltend gemacht werden.
(4) Eine detaillierte Analyse der vorläufigen Projekte ist erforderlich.
(5) Wenn der Bieter bei einem gemischten Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag verlangt, dass bestimmte Projekte auf Pauschalpreisbasis angeboten werden, empfiehlt es sich, einen höheren Preis anzugeben.
(6) Manchmal verlangen Bieter in den Ausschreibungsunterlagen die Vorlage einer „umfassenden Einheitspreisanalysetabelle“ für Projekte mit großen Arbeitsmengen. Bei der Ausschreibung können die Arbeitskosten und die Gebühren für mechanische Ausrüstung in der Einheitspreisanalysetabelle höher angegeben werden Materialkosten können günstiger angesetzt werden.
2. Multi-Plan-Angebotsmethode
3. Kapitalgarantierte Notierungsmethode
4. Methode der plötzlichen Preissenkung
5. Andere Zitattechniken
(1) Angabe des Tagesarbeitsstückpreises
(2) Angabe des vorläufigen Betrags
(3) Angebote für verfügbare Projekte
(4) Lösungsvorschläge hinzufügen
(5) Übernahme des Angebots des Subunternehmers
(6) Versprechen Sie Vorzugskonditionen
4. Bewertung des Bauangebots
(1) Vorläufige Überprüfung
1. Inhalt der vorläufigen Überprüfung
(1) Formelle Prüfung der Angebotsunterlagen
Ob die eingereichte Gewerbelizenz, das Qualifikationszertifikat und die Sicherheitsproduktionslizenz mit dem Namen der bietenden Einheit übereinstimmen
Ob das Ausschreibungsschreiben vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet und mit dem Siegel der Einheit versehen ist
Ob das Format des Ausschreibungsdokuments den Anforderungen des Ausschreibungsdokuments entspricht
Ob der Konsortialbieter eine Konsortialvereinbarung vorgelegt hat, ob sich die Mitgliederzusammensetzung des Konsortiums gegenüber der vorab qualifizierten Mitgliederzusammensetzung geändert hat und ob der Inhalt der Konsortialvereinbarung mit den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen übereinstimmt
Einzigartigkeit des Zitats
(2) Überprüfung der Bieterqualifikation
(3) Überprüfung der Reaktionsfähigkeit der Ausschreibungsunterlagen auf Ausschreibungsunterlagen
(4) Rationalitätsprüfung des Entwurfs der Bauorganisation und der Einrichtung der Projektmanagementorganisation
Rationalität der Bauorganisation
Die Rationalität des Bauzeitplans
Die Rationalität der Projektorganisationsstruktur
Maschinen und Geräte, die in den Bau eingesetzt werden sollen
2. Klarstellung und Erläuterung der Ausschreibungsunterlagen
3. Angebotsabweichungen und deren Handhabung
(1) Große Abweichung
1) Die Leistung einer Angebotsgarantie entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder die abgegebene Angebotsgarantie ist mangelhaft;
2) Die Ausschreibungsunterlagen tragen nicht die Unterschrift und das Dienstsiegel des Bevollmächtigten der Ausschreibungseinheit;
3) Der in der Ausschreibungsunterlage angegebene Fertigstellungszeitraum des Ausschreibungsprojekts überschreitet die in der Ausschreibungsunterlage angegebene Frist;
4) Erfüllt offensichtlich nicht die Anforderungen der technischen Spezifikationen und technischen Standards;
5) Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Warenverpackungsmethoden, Inspektionsstandards und -methoden entsprechen nicht den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen.
6) Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Bedingungen, die für die bietende Einheit nicht akzeptabel sind;
7) Nichterfüllung anderer in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführter materieller Anforderungen.
Wenn die Ausschreibungsunterlage einen der oben genannten Umstände aufweist und keine wesentliche Antwort auf die Ausschreibungsunterlage enthält, ist das Angebot ungültig, es sei denn, die Ausschreibungsunterlage sieht wesentliche Abweichungen anders vor.
(2) Geringfügige Abweichungen
(2) Ausführliche Rezension
1. Überprüfte die Methode des niedrigsten Gebotspreises
Generell gilt für Ausschreibungsprojekte, die allgemeine Technologie für den Bau nutzen. Die Leistungsstandards des Projekts entsprechen dem allgemeinen Niveau in den Spezifikationen oder die Ausschreibungseinheit stellt keine besonderen Anforderungen an den Bau.
2. Umfassende Bewertungsmethode
Es eignet sich für die Angebotsbewertung komplexerer Ingenieurprojekte. Aufgrund der großen Investitionssumme, der langen Bauzeit, der komplexen Technologie und der breiten Palette an beteiligten Fachgebieten gibt es viele Unsicherheitsfaktoren im Bauprozess.
(3) Angebotsbewertungsbericht
1. Grundlegende Informationen und Datentabelle
2. Liste der Mitglieder des Angebotsbewertungsausschusses
3. Gebotseröffnungsdatensatz
4. Liste der Angebote, die den Anforderungen entsprechen
5. Beschreibung der aufgegebenen Gebote
6. Liste der Angebotsbewertungskriterien, Angebotsbewertungsmethoden oder Angebotsbewertungsfaktoren
7. Überprüfte Preis- oder Bewertungsvergleichsliste
8. Rangfolge der bewerteten Bieter
9. Empfohlene Liste der erfolgreichen Bieter und der vor Vertragsunterzeichnung zu klärenden Angelegenheiten
10. Protokoll über Klarstellungen, Erläuterungen, Korrekturen und Angelegenheiten